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   LG Hannover, 29.12.2004 - 23 O 7/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24272
LG Hannover, 29.12.2004 - 23 O 7/04 (https://dejure.org/2004,24272)
LG Hannover, Entscheidung vom 29.12.2004 - 23 O 7/04 (https://dejure.org/2004,24272)
LG Hannover, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 23 O 7/04 (https://dejure.org/2004,24272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bankenrecht: Stillschweigende Genehmigung von Lastschriftabbuchungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 195 BGB; § 199 BGB; § 204 BGB
    Bank; Belastungsbuchung; Einzugsermächtigungsverfahren; Genehmigungserklärung; Girokonto; konkludente Genehmigung; konkludente Zustimmung; Kontobelastung; Kreditinstitut; Lastschriftbuchung; laufendes Geschäftskonto; Rechnungsabschluss; stillschweigende Genehmigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 196, 201, 209; BGB §§ 195, 199, 204
    Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen durch widerspruchslose Hinnahme der Belastungen und Fortsetzung der bankmäßigen Geschäftsbeziehung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2005, 1319
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 17.01.2007 - 3 U 198/06

    Prüfungspflicht der Bank hinsichtlich eines Datensatzes bei Auseinanderfallen von

    Dies ist vorliegend, wie zwischen den Parteien unstreitig ist, nicht der Fall und unterscheidet (u. a.) den vorliegenden Sachverhalt von dem, der der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Hannover (WM 2005, 1319 f) zugrunde lag.
  • LG Kassel, 06.08.2008 - 4 O 1725/07
    Eine solche wird man, zumindest im kaufmännischen Bereich, dann annehmen können, wenn der Schuldner in Kenntnis der Belastungsbuchungen das Konto weiterhin aktiv zur Vornahme von Dispositionen genutzt hat (vgl. LG Hannover WM 2005, 1319).
  • LG Hildesheim, 06.07.2006 - 4 O 40/06

    Vorläufiges Insolvenzverfahren: Widerspruch des Insolvenzschuldners mit

    25 Der Kläger verweist ferner darauf, dass die Abbuchungen im Lastschriftverfahren von den Parteien bereits ungefähr 3 Jahre lang (zutreffend angesichts der Erteilung der Einziehungsermächtigung am 12.03.2003 wohl: ungefähr 2 ¼ Jahre lang) problemlos durchgeführt worden seien und bezieht sich zur Frage einer von ihm behaupteten konkludenten Genehmigung von Lastschriftabbuchungen auf die Entscheidung des Landgerichts Hannover WM 2005, 1319.
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